Kassenleistungen

Transparenz bei den Kosten

Was die gesetzliche Krankenkasse übernimmt

In unserer Praxis für Kinderzahnheilkunde haben Sie stets die Möglichkeit, Ihr Kind ohne private Zuzahlungen behandeln zu lassen. Über eine Basisversorgung, die in vollem Maße von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Darüber hinaus gibt es verschiedene hochwertigere Möglichkeiten, über die wir Sie vor jeder Behandlung aufklären. Danach entscheiden Sie, welche Versorgung Sie für Ihr Kind wählen!

Füllungen

Das von der gesetzlichen Krankenkasse übernommene Füllungsmaterial ist Amalgam. Amalgam sollte aber bei Kindern u.a. wegen seines Quecksilbergehalts nicht verwendet werden.

  • Mittlerweile sind unter bestimmten Voraussetzungen Kunststofffüllungen unter 15 Jahren Kassenleistungen

Kronen

Silberfarbene vorgefertigte Kinderkronen werden in vollem Umfang von der Krankenkasse übernommen.

Auch hier beraten wir Sie gerne über zufriedenstellende Alternativen

Narkose

Bei sehr ängstlichen Kindern oder bei Kindern mit großem Behandlungsbedarf übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung in Vollnarkose bis zum Alter von 12 Jahren. Bei Kindern bzw. Jugendlichen über 12 Jahren erstattet die Krankenkasse in bestimmten Fällen ebenfalls die Kosten.

Prophylaxe

Bei Kindern ab 6 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zweimal im Jahr Individualprophylaxe-Leistungen:

  • Das Erstellen eines Mundhygienestatus, bei dem der Zahnbelag mit einer Farbflüssigkeit sichtbar gemacht wird, um Kindern anschaulich die Schwachpunkte ihrer häuslichen Zahnpflege zu zeigen
  • Das Üben der richtigen Zahnputztechnik und Mundgesundheitsaufklärung sowie die Beratung über zusätzliche Fluoridierungsmaßnahmen zu Hause.
  • Die Versiegelung kariesfreier Zahnfissuren an den bleibenden Backenzähnen durch Auftragen eines dünnflüssigen Kunststofflackes.